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27. Juni 2025

Die neue Verpackungsverordnung der EU – Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Die Europäische Union hat mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einen Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft gesetzt. Doch was bedeutet das für Unternehmen?

Die Reform will europaweit einheitliche Regeln schaffen, Verpackungsabfälle reduzieren und die Recyclingfähigkeit stärken. Nach intensiven Trilogverhandlungen wurde im Frühjahr 2024 eine politische Einigung erzielt. Nun wird es ernst: Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) tritt ab 2026 sukzessive in Kraft – mit spürbaren Folgen für Hersteller, Händler und Entsorger.

Was ist die PPWR und warum ist sie wichtig?

Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) durch eine EU-weit verbindliche Verordnung. Ziel ist es, Umweltbelastungen durch Verpackungen zu reduzieren und gleichzeitig den Binnenmarkt für Verpackungen zu stärken. Damit reagiert die EU auf steigende Verpackungsmengen und die unzureichende Recyclingquote in vielen Mitgliedsstaaten.

Zu diesem Zweck enthält die Verordnung zahlreiche unmittelbar anwendbare Vorschriften, ergänzt durch delegierte Rechtsakte und technische Kriterien, die durch die Europäische Kommission noch erlassen werden.

Wichtigste Kernziele:

  • Reduktion des Verpackungsvolumens um 15 Prozent pro Kopf bis 2040
  • Verpflichtende Wiederverwendungsquoten für bestimmte Verpackungstypen
  • Strenge Vorgaben zur Recyclingfähigkeit
  • EU-weite Kennzeichnungs- und Informationspflichten
  • Verbot bestimmter Einwegverpackungen (z. B. für frisches Obst und Gemüse)

Wen betrifft die PPWR?

Die neue Verordnung richtet sich an alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen – vom internationalen Großkonzern bis zum mittelständischen Onlinehändler. Betroffen sind insbesondere:

  • Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten
  • Importeure und Erstinverkehrbringer
  • Handelsunternehmen (stationär und online)
  • Systembetreiber und Entsorgungsdienstleister

Die Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße, allerdings sind für Kleinstunternehmen teils Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Wichtige Inhalte im Überblick

Design for Recycling
Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen auf den Markt gebracht werden, die recyclingfähig sind. Die Definition und Bewertung erfolgt nach harmonisierten Kriterien, die von der EU-Kommission vorgegeben werden. Verpackungen, die nicht mindestens die Recyclingklasse „A“ erreichen, sollen mittelfristig verboten werden.

Mehrwegquoten
Bestimmte Sektoren, wie die Gastronomie, Take-Away und Onlinehandel, müssen künftig feste Quoten für Mehrwegverpackungen erfüllen. Beispiel: 20 Prozent der Getränkeverpackungen im Außer-Haus-Verkauf müssen bis 2030 wiederverwendbar sein.

Verpackungsvermeidung
Die Verordnung enthält klare Vorgaben zur Vermeidung überflüssiger Verpackungsschichten und zur Mindestfüllquote. So sollen zum Beispiel Transportverpackungen mindestens zu 50 Prozent ausgenutzt werden.

Kennzeichnungspflichten
Alle Verpackungen müssen künftig mit standardisierten Symbolen gekennzeichnet sein, die Recyclinginformationen für Verbraucher enthalten. Auch QR-Codes für zusätzliche digitale Informationen sind vorgesehen.

Einheitliche Vorgaben statt Flickenteppich
Ein zentrales Anliegen der PPWR ist die Vereinheitlichung nationaler Regelungen. Nationale Sonderwege, wie sie etwa durch das deutsche Verpackungsgesetz oder französische Umweltlabel existieren, sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Verpackungen müssen ab 2030 bestimmte Recyclingfähigkeitsanforderungen erfüllen und dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, sofern sie als nicht recycelbar eingestuft sind.

Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Produkt- und Verpackungsportfolios frühzeitig zu analysieren und gegebenenfalls Umstellungsmaßnahmen einzuleiten. Die Verordnung lässt dabei keine „weichen Übergänge“ zu – es gilt das Prinzip der unmittelbaren Geltung ab den jeweils definierten Stichtagen.

Wer vorbereitet sein will, sollte daher schon heute aktiv werden:

  • Verpackungsportfolio analysieren: Welche Verpackungen sind nicht recyclingfähig oder überdimensioniert?
  • Mehrweglösungen prüfen: Gibt es Ansätze für Rücknahmesysteme oder Poollösungen?
  • Lieferanten einbinden: Designvorgaben und Materialumstellungen frühzeitig kommunizieren.
  • Datenmanagement aufbauen: Relevante Produkt- und Recyclingdaten zentral erfassen.
  • Auf neue Lizenzierungsmodelle vorbereiten: Die Dualen Systeme müssen die neuen Anforderungen künftig EU-konform umsetzen.

„Mit der PPWR beginnt eine neue Ära des EU-Verpackungsrechts: Einheitlich, verbindlich und mit klaren Pflichten für alle Marktakteure.“

Fazit: Große Herausforderungen – und große Chancen

Die PPWR ist ein kraftvoller Hebel auf dem Weg zur europäischen Kreislaufwirtschaft. Für Unternehmen bedeutet das zunächst: Aufwand, Investitionen, Umdenken. Wer jedoch frühzeitig handelt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern – durch innovative, nachhaltige Verpackungslösungen, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch kundenfreundlich sind.

„Mit der PPWR beginnt eine neue Ära des EU-Verpackungsrechts: Einheitlich, verbindlich und mit klaren Pflichten für alle Marktakteure“, sagt Jörg Mauthe, LL.M., Leitung Recht / Prokurist bei EKO-PUNKT. „Sie verlangt nicht nur technische Anpassungen, sondern auch strukturelle und strategische Entscheidungen. Unternehmen sollten die verbleibende Übergangsfrist zur Sicherstellung der Rechtskonformität aktiv nutzen.“

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Bildnachweise: Bild 1: Adobe Stock: rdnzl, Adobe Stock: Alexandr Bognat, Adobe Stock: hanahal; Bild 2: Adobe Stock: Robert Kneschke

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