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25. Januar 2017

Rücknahme von Elektroaltgeräten – ab Juni drohen Bußgelder

Die im November 2016 beschlossene Änderung des ElektroG tritt in Kraft

Händlern von Elektrogeräten, die ihre per Gesetz beschlossenen Rücknahmepflichten vernachlässigen, drohen ab spätestens Juni 2017 empfindliche Bußgelder. Die überarbeitete und im letzten November beschlossene Neufassung des Elektrogesetzes sieht erste konkrete Mengennachweise ab April dieses Jahres vor. Nichtbeachtung kann mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Laut  Bundesumweltministerium sollen der Vollzug dadurch gestärkt und die rechtstreuen Handelsunternehmen
vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Von der Rücknahmepflicht sind alle Händler ab einer Laden-, Lager-und Versandfläche von 400 qm betroffen.

Das Elektrogesetz [ElektroG] ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Politisch zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt (BMUB). Die Rechts- und Fachaufsicht sowie die Marktüberwachung unterliegen dem Umweltbundesamt (UBA). Ziel ist es, die Rücknahmemenge von Elektroaltgeräten ab 2018 dauerhaft auf mindestens 65 Prozent aller neu in Verkehr gebrachten Geräte zu steigern. Damit werden Ressourcen und Umwelt geschont.

In der Praxis verläuft die Handelsrücknahme jedoch noch schleppend, da das ElektroG bisher keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vor gesehen hat. Dieser Eindruck wird nicht zuletzt durch Store- und Online-Checks der Deutschen Umwelthilfe und testberichte.de erhärtet. So hat zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits erste Abmahnungen gegen umsatzstarke Handelshäuser wie IKEA und Amazon verschickt und weitere zunächst außergerichtliche Aktionen angekündigt.

Zusätzlich kompliziert wird die neue Regelung durch eine unscharf formulierte Einschränkung. Demnach soll die Rücknahmeverpflichtung auf fünf Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden, wenn kein Neugerät erworben wird. Der Gesetzeswortlaut lässt aber völlig offen, ob damit fünf Geräte pro Jahr, pro Endnutzer oder pro Rücknahmeverlangen gemeint sind. Der Gesetzesentwurf und die Äußerungen verschiedener Parlamentarier deuten jedoch daraufhin, dass jeweils fünf Altgeräte pro Rücknahmevorgang gemeint sind. Theoretisch könnten Verbraucher also jeden Tag aufs Neue von ihren Händlern die Rücknahme von fünf Altgeräten verlangen, ohne ein neues Gerät zu erwerben, auch wenn dieses Szenario unrealistisch erscheint. Für Händler ist diese inhaltliche Änderung besonders wichtig. Denn mit ihr wird gleichzeitig der Bußgeld-Katalog des ElektroG erweitert. Es stellt zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn Händler ein Altgerät nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zurücknehmen. In solchen Fällen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Auf einer Fachkonferenz über “Vollzug und Weiterentwicklung der Produktverantwortung 2017” wurden am 19. Januar in Berlin Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für die Branche erörtert. Dabei herrschte unter den Teilnehmern weitgehend Einigkeit darüber, dass die verschiedenen Verordnungen wie Elektrogesetz und Batteriegesetz zwecks größerer Transparenz und optimiertem Vollzug zusammengefasst werden sollten. Außerdem plädiert die Branche dafür, die Öffentlichkeitsarbeit zu einem Teil der Produktverantwortung zu machen, um die Verbraucher besser zu informieren. Beim Vollzug der Verordnung sieht man noch deutlichen Nachholbedarf. Strengere Kontrollen bei Registrierung, Anzeige und Monitoring seien unbedingte Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung der Verordnung mit dem Ziel, dem eklatanten Mengenschwund zu begegnen.

Derweil gehen professionelle Rücknahmesysteme in Stellung, die den Händlern die Sorge vor kostspieligen Sanktionen abnehmen, darunter die in Berlin ansässige WEEE-Return. Deren Geschäftsführer Gerhard Jokic bietet interessierten Händlern konkrete Hilfe an. „WEEE Return hilft dem Handel bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, von der IT-Unterstützung über die Bereitstellung geeigneter Behältersysteme, die Sammlung, den Transport und die Verwertung bis hin zum Reporting“, so Jokic und empfiehlt den Inverkehrbringern von elektrischen Geräten, sich für das Thema Altgeräteentsorgung in jedem Fall  professionellen Beistand zu holen.

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