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25. August 2023

Ersatzbaustoffe: Eine neue Verordnung, eine verpasste Chance

REMEX-Geschäftsführer Michael Stoll fordert Weiterentwicklung der neuen Ersatzbaustoffverordnung

Kaum trat die Ersatzbaustoffverordnung nach jahrelangen Diskussionen am 1. August in Kraft, ist die Kritik an der neuen Regelung wieder lauter geworden. Schon nach der Verabschiedung im Juni 2021 hatte die Branche auf den Änderungsbedarf am neuen Gesetzeswerk hingewiesen.

„Knackpunkt sind die fehlenden Bestimmungen zum Ende der Abfalleigenschaft: Recycling- bzw. Ersatzbaustoffe tragen – bis zu ihrer Nutzung – immer noch das falsche Etikett als Abfall. Um ihre Attraktivität für private und öffentliche Bauträger zu erhöhen, müssten sie als Produkte klassifiziert werden“, macht REMEX-Geschäftsführer Michael Stoll klar.

Schon im Frühjahr hatten auch die Vertreter der Bauwirtschaft gewarnt, dass die Ersatzbaustoffverordnung die Erwartungen hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft nicht erfülle, berichteten Branchenmedien damals. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, monierte zum Beispiel im April: „Bundesweit zu regeln, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte – das wäre der entscheidende Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in der Bauwirtschaft gewesen.“

Riesiges Potenzial wird noch nicht genutzt

Mehr als 200 Millionen Tonnen aufbereitete Böden, Bauschutt und industrielle mineralische Abfälle können in Deutschland aktuell nicht als hochwertige Baustoffprodukte vermarktet werden, da sie noch immer als Abfälle deklariert werden müssen. „Um den Ressourcenschutz bei Sand, Kies und anderen Natursteinen zu stärken, muss die neue Ersatzbaustoffverordnung sofort weiterentwickelt werden“, fordert REMEX-Geschäftsführer Stoll.

Ziel solle es auch in Deutschland sein, die aus Recycling gewonnenen Baumaterialien stärker in den Markt zu bringen. Stoll: „Was gerade als Folge der EBV droht, ist leider genau das Gegenteil und reicht nicht aus, um eine zirkuläre Bauwirtschaft zu etablieren.“

Um zu erreichen, dass Ersatzbaustoffe auch tatsächlich eingesetzt werden, sei darüber hinaus mehr Engagement der öffentlichen Hand bei der Beschaffung erforderlich. Denn Bund, Länder und Kommunen vergeben jedes Jahr Bauaufträge für viele Milliarden Euro.

REMEX-Geschäftsführer Michael Stoll

Auch eine Mindesteinsatzquote in neuen Bauprodukten sei denkbar, erklärt Stoll. Diese könne durch eine Selbstverpflichtung von Bauproduktherstellern umgesetzt werden. Darüber hinaus könne eine Halbierung der Mehrwertsteuer für Bauprodukte mit sogenanntem „minimum recycled content“ die Kreislaufwirtschaft spürbar stärken.

Chance für kurzfristige Verbesserung verpasst

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Christian Kühn, hatte im April in einer Pressemitteilung des Ministeriums erklärt: „Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln. Doch wir wollen noch weitergehen: Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. (…) Deswegen brauchen wir im nächsten Schritt eine weitere Verordnung, die bestimmt, wann mineralische Stoffe nicht mehr als Abfall gelten.“

Das wäre wohl auch mit einer angepassten Ersatzbaustoffverordnung zu haben gewesen. Die Änderungsverordnung jedoch ist hinter den Erwartungen der Branche zurückgeblieben. Verbände und Unternehmen hatten im Rahmen der Anhörung sehr deutlich eine Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft für alle Baustoffe aller Materialklassen gefordert.

Jetzt haben Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eigene Vorgaben zum Abfallende angekündigt. Das würde von Land zu Land unterschiedliche Regelungen für Ersatzbaustoffe nach sich ziehen – und Deutschland wäre von einer bundesweit einheitlichen und damit verlässlichen Planungsgrundlage für Anwender weit entfernt.

Über die einzige Lösung, um erneute Kleinstaaterei zu vermeiden, ist sich die Branche einig: Es muss dringend eine einheitliche Abfallende-Verordnung auf den Weg gebracht werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf meb-services.de

Bildnachweise: © REMEX

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