Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie dem geplanten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG-E) steht die Verpackungsregulierung vor einem Umbruch. Die Europäische Union verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle signifikant zu reduzieren, Recyclingfähigkeit verbindlich zu erhöhen und Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. Für Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen – ob Hersteller, Importeure oder Onlinehändler – bedeutet dies, dass bestehende Prozesse, Verpackungsdesigns und Compliance-Strukturen frühzeitig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.
Während die PPWR als unmittelbar geltende EU-Verordnung einen neuen europäischen Ordnungsrahmen schafft, sorgt das VerpackDG-E für die notwendige nationale Umsetzung und strukturelle Einbettung in das deutsche Rechtssystem. Das Zusammenspiel beider Regelwerke wird maßgeblich bestimmen, wie sich die Pflichtenlandschaft für Marktakteure künftig gestaltet.
PPWR: Einheitliche Vorgaben für einen zirkulären Verpackungsmarkt
Die neue EU-Verpackungsverordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie definiert verbindliche Anforderungen in mehreren zentralen Bereichen:
- Einführung europaweiter Mehrwegquoten
- Verbindliche Design-for-Recycling-Vorgaben
- Mindestanforderungen an Rezyklateinsatz
- Reduktionsziele für Verpackungsabfälle
- Verschärfte Kennzeichnungs- und Informationspflichten
- Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Besonders relevant ist die stärkere Fokussierung auf das Verpackungsdesign. Künftig entscheidet nicht nur die Beteiligung an einem Rücknahmesystem über die Rechtskonformität, sondern bereits die konkrete Ausgestaltung der Verpackung hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und Minimierung.
Unternehmen müssen daher strategisch prüfen:
- Sind eingesetzte Verpackungen künftig noch zulässig?
- Entsprechen sie den definierten Recyclingfähigkeitskriterien?
- Besteht Anpassungsbedarf bei Mehrwegkonzepten oder Materialeinsatz?
Die PPWR schafft damit europaweit einheitliche Standards – und erhöht gleichzeitig die operative Komplexität für Inverkehrbringer.
VerpackDG-E: Nationale Konkretisierung und strukturelle Anpassung
Mit dem geplanten VerpackDG-E wird das bestehende deutsche Verpackungsrecht systematisch an die europäischen Vorgaben angepasst. Ziel ist eine stärkere Verzahnung mit der PPWR sowie eine präzisere Definition von Zuständigkeiten und Pflichten.
Im Fokus stehen insbesondere:
- Neue oder präzisierte Rollenbegriffe für Marktakteure
- Anpassungen bei Herstellerdefinitionen
- Erweiterte Melde- und Registrierungspflichten
- Konkretisierte Anforderungen an Rücknahme- und Verwertungssysteme
- Stärkung der Marktüberwachung und Rechtsdurchsetzung
- Maßnahmen zur Prävention und Abfallvermeidung
Für Unternehmen bedeutet dies, dass nicht nur europäische Anforderungen berücksichtigt werden müssen, sondern auch nationale Ausführungsbestimmungen konkrete operative Auswirkungen entfalten.
Gerade die Einordnung als „Hersteller“ im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung kann sich durch die neuen Regelungen verändern – mit direkten Folgen für Registrierung, Datenmeldung und Systembeteiligung.
Auswirkungen für Hersteller, Onlinehändler und Importeure
Die regulatorischen Änderungen betreffen sämtliche Akteure, die Verpackungen erstmals gewerblich in Deutschland oder der EU bereitstellen. Mögliche Konsequenzen:
- Anpassung von Verpackungskonzepten und Materialstrategien
- Überprüfung von Lieferketten und Verantwortlichkeiten
- Anpassung interner Compliance-Prozesse
- Erhöhte Dokumentations- und Nachweispflichten
Besonders für international agierende Unternehmen wird die Harmonisierung auf EU-Ebene zwar langfristig Vereinfachungen bringen, kurzfristig jedoch einen erhöhten Prüf- und Umsetzungsaufwand erfordern.
Frühzeitige Orientierung als strategischen Vorteil nutzen
Die kommenden regulatorischen Änderungen sind nicht nur juristische Detailfragen, sondern haben unmittelbare Auswirkungen auf Produktgestaltung, Logistik, Kostenstrukturen und Marktpositionierung.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen:
- Entsprechen bestehende Verpackungen den künftigen Anforderungen?
- Besteht Handlungsbedarf im Bereich Design, Materialwahl oder Mehrweg?
- Sind interne Prozesse auf erweiterte Melde- und Dokumentationspflichten vorbereitet?
Zwei Webinare für Ihre regulatorische Sicherheit
1. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Welche Pflichten Inverkehrbringer konkret erwarten und Vorstellung der PPWR-Checkliste
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2. VerpackDG-E: Geplante Änderungen im Zusammenhang mit der PPWR – ein Kurzüberblick
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EKO-PUNKT – das Duale System von REMONDIS und Kompetenzzentrum Verpackung – unterstützt Unternehmen dabei, Transparenz zu schaffen und regulatorische Risiken frühzeitig zu identifizieren. Im Rahmen der EKO-PUNKT Akademie erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen kompakten und praxisnahen Überblick über die neuen europäischen Vorgaben der PPWR sowie die geplanten nationalen Anpassungen durch das VerpackDG-E.
Ziel ist es, eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen, konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen und auf die kommenden regulatorischen Änderungen bestmöglich vorbereitet zu sein.
Bildnachweise: © KI-generiert mit Chat GPT (OpenAI)





