Den Deutschen wird eine Liebe zu komplexen Verordnungen und Gesetzen nachgesagt. Schaut man auf manche Namen, die Gesetze und Verordnungen hierzulande erhalten, spricht wohl einiges für diese Annahme. Denn hier haben es nicht nur die „Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung“ oder das „Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“ bereits zu einiger Berühmtheit gebracht.
Zwar wurden die beiden wohl bekanntesten Vorschriften inzwischen umbenannt, erklärungsbedürftig sind diese und viele andere Rechtsvorgaben aber dennoch. Zum Beispiel die neue, bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung. Sie tritt zwar nicht als allzu großes Wortungetüm auf, aber sie hat es in sich.
So regelt die EBV den Einsatz von MEB aus der HMVA…
Die sogenannte EBV – auch den Hang zu Abkürzungen sagt man den Deutschen nach – verpflichtet ab dem 1. August 2023 zu entscheidenden Änderungen im Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken. Sie schreibt hierfür u. a. verbindliche Einbauweisen in Abhängigkeit von lokalen Rahmenbedingungen und Materialklassen vor.
Dies gilt zum Beispiel für Böden und Recyclingbaustoffe genauso wie aufbereitete industrielle Abfälle und Asche bzw. Schlacke aus der Müllverbrennung (HMVA).
Viele Aufgaben hält die Ersatzbaustoffverordnung zudem für Recyclingunternehmen bereit: Zum Beispiel müssen mehr als 2.600 Bauschuttaufbereitungsanlagen neue Eignungsnachweise erbringen.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) steht in einem größeren Kontext: Rund 16 Jahre wurde an der „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ – kurz: Mantelverordnung – gearbeitet. In der EBV sind die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken festgeschrieben. Sie regelt Probenahme und Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und definiert Anforderungen an die getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen aus technischen Bauwerken. Sie gilt nicht für den Einsatz von Ersatzbaustoffen im Deponiebau, diese Anwendung unterliegt weiterhin der Deponieverordnung. Mit der Ersatzbaustoffverordnung werden am 1. August 2023 bislang gültige Länderregelungen abgelöst.
Neues Handbuch für Anwender
Damit sich direkt und indirekte Betroffene, zum Beispiel aus Bauwirtschaft und Behörden, nicht im neuen Regelwerk verheddern, hat REMEX jetzt einen Wegweiser für die Praxis vorgelegt. Das praxisorientierte Anwender-Handbuch erläutert neben den neuen Vorschriften der Verordnung auch die bautechnischen Hintergründe und gibt wichtige Hinweise für einen rechtskonformen Umgang mit den neuen Vorgaben.
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Neben dem Handbuch bietet REMEX zahlreiche weitere Arbeitshilfen, Medien und Services, die Ersatzbaustoffnutzer kompetent begleiten. Mehr dazu erfahren Anwender unter ebv.remex.de sowie auf dem Leitmedium zur Ersatzbaustoffverordnung meb-services.de
Die REMEX GmbH ist spezialisiert auf das professionelle Management mineralischer Abfälle und die Rückgewinnung darin enthaltener Ressourcen. Das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf ist sowohl in Europa als auch in Asien tätig. Die Aktivitäten der REMEX GmbH sowie ihrer mehr als 30 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften umfassen alle mit dem Mineralstoffmanagement verknüpften Bereiche – von der Logistik über die Aufbereitung bis zur anschließenden Verwertung oder Beseitigung.
Schwerpunkte liegen in den Feldern Produktion und Bereitstellung von Ersatzbaustoffen und Recyclingmetallen, Flächensanierung, Bodenbehandlung, Bergversatz und Deponiemanagement. Mit seinen Recyclingaktivitäten reduziert REMEX nachweislich den Verbrauch von Kies, Sand und Naturstein und verbessert die Klimabilanz bei der Metallproduktion. Das Unternehmen ist international führend bei der Entwicklung richtungweisender Recyclingtechnologien und zählt zu den größten Herstellern von Ersatzbaustoffen in Europa. Das Unternehmen gehört zur weltweit tätigen REMONDIS-Gruppe.
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