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27. Juni 2019

REMONDIS reicht Zusagenkatalog beim Bundeskartellamt ein

Automatische Fristverlängerung von vier Wochen

Köln. Im Zuge des Zusammenschlussvorhabens von REMONDIS und der Duales System Deutschland GmbH (DSD), in dem sich zuletzt eine Ablehnung seitens des Bundeskartellamts abgezeichnet hatte, haben die Zusammenschlussbeteiligten nun fristgerecht einen ganzen Katalog von Zusagen eingereicht, um die Bedenken der Kartellwächter auszuräumen. Durch diese Maßnahme verlängert sich die Frist bis zur endgültigen Entscheidung des Kartellamts um weitere vier Wochen. REMONDIS ist zuversichtlich, dass aufgrund der umfangreichen Zusagen nun eine objektivere und alle Marktteilnehmer zufriedenstellende Bewertung erfolgen kann

Zuvor hatten sich die Zusammenschlussbeteiligten noch einmal intensiv mit den Schadenstheorien der Kartellwächter auseinandergesetzt. Dabei kommen auch die renommierten Berliner Wirtschaftsgutachter von E.CA Economics in ihrer Analyse der vom Kartellamt als potenziell wettbewerbsbeschränkende Wirkungen definierten Faktoren zu dem Schluss, dass sowohl die quantitative Evidenz als auch Kernaspekte zur Funktionsweise des Marktes auch schon vor den nun gemachten Zusagen eindeutig gegen potenziell wettbewerbsbeschränkende Wirkungen des Zusammenschlusses sprechen. Dennoch hat sich REMONDIS nun zu umfangreichen Zusagen entschlossen, um das Verfahren konstruktiv weiterzubringen.

Herwart Wilms, Geschäftsführer REMONDIS, erläutert den Schritt: „Mit den jetzt beim Kartellamt eingereichten, umfangreichen Zusagen, bekommt das laufende Verfahren einen entscheidenden neuen Impuls. REMONDIS ist bereit und Willens, den Bedenken des Marktes und der Kartellwächter Rechnung zu tragen und in bestimmten Bereichen Marktanteile abzugeben.“

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