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10. April 2024

Alles klar bei der Gelben Tonne?

Warum die Vielzahl an Recycling-Siegeln Verbraucher in die Irre führt

Abfalltrennung ist nicht immer einfach. Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, ob die soeben geleerte Verpackung in die Gelbe Tonne gehört oder im Restabfall entsorgt werden muss? Recyclingsiegel können Orientierung bieten – doch nicht immer fällt der Effekt dabei wie gewünscht aus. Warum die Vielzahl unterschiedlicher Siegel Verbraucher beim Sammeln ihrer Verpackungsabfälle in die Irre führen kann und damit für das Recycling sogar kontraproduktiv ist, erklärt Verpackungsexperte Stefan Munz von EKO-PUNKT, dem Dualen System von REMONDIS.

Verpackungen sind ein wertvoller Rohstoff, sie zu recyceln schont Umwelt und Ressourcen. Um eine hohe Recyclingquote zu erreichen, ist es allerdings wichtig, dass alle Verpackungen, die in die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack gehören, auch tatsächlich dort hineingelangen. Denn landen sie im Restabfall, werden sie in aller Regel verbrannt und gehen somit für das Recycling verloren. Deshalb suchen Verbraucher oftmals nach Hinweisen auf der Verpackung. Vom Blauen Engel bis zum Grünen Punkt finden sie eine Vielzahl unterschiedlicher Kennzeichnungen, die über die Nachhaltigkeit des Produkts oder die Recyclingfähigkeit der Verpackung Auskunft geben sollen. Die Krux: Von der Vielzahl unterschiedlicher Siegel sind Verbraucher oftmals überfordert. Zumal es – was viele gar nicht wissen – keine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen gibt. Das heißt: Nicht alle Verpackungen, die in die Gelbe Tonne gehören, tragen ein Recyclingsiegel.

„Die Menge an unterschiedlichen Siegeln, die Hersteller freiwillig nutzen können, ist ein Problem – denn sie führt zu Verwirrung und Unsicherheit bei den Verbrauchern und kann diese bei der Abfalltrennung sogar in die Irre führen.“

Porträtbild von Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei EKO-PUNKT

Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei EKO-PUNKT

Missverständnis bei der Abfalltrennung: Hausverwaltung droht mit Strafanzeige

Immer wieder erleben Munz und seine Kollegen, dass es aufgrund der unklaren Situation zu Missverständnissen bei der Mülltrennung kommt: „Erst vor kurzem erreichte uns das Schreiben eines verunsicherten Mieters aus Schwerin, dessen Hausverwaltung ihm mit einer Strafanzeige drohte, sollte er Verpackungen ohne den Grünen Punkt im Verpackungsabfall entsorgen. Laut Müllplatzordnung des Hauses würden nämlich nur Verpackungen, auf denen der Grüne Punkt abgebildet ist, in die Gelbe Tonne beziehungsweise den Gelben Sack gehören. Das ist natürlich total falsch“, ärgert sich Munz.

„Fakt ist: In die Gelbe Tonne gehören alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen, also Verpackungen, die aus verschiedenen, miteinander verbundenen Materialien bestehen wie beispielsweise Getränkekartons. Egal ob sie ein Recyclingsiegel tragen oder nicht.“

Einheitliche Kennzeichnung – Aus für den Grünen Punkt?

„Die falsche Annahme, nur mit dem Grünen Punkt gekennzeichnete Verpackungen gehörten in die Tonne für Verpackungsabfälle, hat ihren Ursprung in den Anfängen des Gelben Sacks“, erklärt Munz. Als 1991 das neue Sammelsystem eingeführt wurde, gab es zunächst ein Entsorgungsmonopol für Verkaufsverpackungen in Deutschland. Damit einhergehend wurde der Grüne Punkt als Siegel auf Verpackungen etabliert. Das Monopol wurde jedoch ab 2003 aufgelöst und der Markt für den Wettbewerb geöffnet, 2009 wurde die Kennzeichnungspflicht für Verpackungen aufgehoben. Heute gibt es zehn Duale Systeme in Deutschland. In der Folge ist die Zahl der Recycling- und Nachhaltigkeitssiegel, die verschiedene Anbieter ins Leben gerufen haben und die Hersteller freiwillig auf ihren Verpackungen nutzen können, stark angestiegen.

„Es gibt aktuell keine klare Regelung, was die Kennzeichnung von Verpackungen in Bezug auf ihre Recyclingfähigkeit betrifft“, kritisiert Munz. „Das führt zu einer großen Orientierungslosigkeit der Verbraucher, die nicht mehr wissen, ob eine Verpackung recyclingfähig und wie sie zu entsorgen ist. Deshalb wünschen wir uns von der Politik endlich eine einheitliche, verpflichtende Kennzeichnung, die für alle gilt und dem Verbraucher wieder mehr Sicherheit gibt. Damit sich Vorfälle wie in Schwerin nicht wiederholen. Von einer einheitlichen Kennzeichnung werden auch die Recyclingquoten und somit unsere Umwelt profitieren.“

Welche Abfälle in die Gelbe Tonne gehören und welche nicht, erfahren Verbraucher unter www.muelltrennung-wirkt.de

Bildnachweise: Bild 1: © EKO-PUNKT / Matthias Rohrberg; Bild 2: © REMONDIS

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