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10. Februar 2019

Ein erster Schritt

Ökodesign-Richtlinie nimmt Lebenszyklus von Elektrogeräten ins Visier

Bewertung nach Ressourcen- und Klimaschutzaspekten

Die Europäische Union geht einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und setzt ganz konkret bei den Elektrogeräten an. Über umfassende Neuregelungen der Ökodesign-Richtlinie soll erreicht werden, dass insbesondere Haushaltsgeräte stärker als bisher auf Ressourcen- und Klimaschutz ausgerichtet sind. Erstmals rückt dabei auch die Lebensdauer der Geräte in den Fokus.

Neuregelung betrifft zunächst zehn Produktgruppen

Die von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten beschlossene Anpassung der Ökodesign-Richtlinie verfolgt eine doppelte Stoßrichtung. So werden zum einen bereits bestehende Vorschriften zur Energieeffizienz weiter verschärft. Zum anderen kommen neue Vorgaben hinzu, die sich direkt auf den Lebenszyklus der Geräte beziehen. Betroffen sind zunächst zehn Produktgruppen, insbesondere Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Leuchtmittel. Um für eine längere Nutzung dieser Produkte zu sorgen, treibt die EU deren Reparierbarkeit und Ersatzteilversorgung voran: Ersatzteile müssen demnächst über einen längeren Zeitraum hinweg verfügbar und die zur Reparatur benötigten Informationen frei zugänglich sein. Das technische Design der Geräte ist so anzulegen, dass mit üblichen Werkzeugen repariert werden kann.

Ab März 2021 verpflichtet die EU Elektrogerätehersteller die Reparierbarkeit ihrer Produkte deutlich zu vereinfachen

Inkrafttreten ab März 2021

Die neuen, verbindlichen Regelungen sind größtenteils ab März 2021 einzuhalten. Durch den neu hinzugekommenen Ansatzbereich in puncto Lebensdauer werden sie zur Ressourcenschonung beitragen, denn die Herstellung von Elektrogeräten ist rohstoffintensiv. Dennoch: Auch reparierte Produkte haben irgendwann ihr Lebensende erreicht – spätestens dann, wenn sich eine weitere Reparatur unter Kosten- und Leistungsaspekten nicht mehr lohnt.

REMONDIS fordert, dringend auch die Recyclingfähigkeit von Produkten in die Ökodesign-Richtlinie aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund setzt sich REMONDIS unverändert dafür ein, der Rohstoffeffizienz einen höheren Stellenwert einzuräumen. Ziel sollte sein, Produkte so zu kennzeichnen, dass Verbraucher nicht nur den Energieverbrauch eines Gerätes erkennen können, sondern auch dessen Recyclingfähigkeit. Also beispielsweise, wie gut sich ein Kühlschrank nach Gebrauch recyceln lässt und ob er bereits recycelte Rohstoffe enthält. Auf dieser Basis lassen sich dann vom Verbraucher Kaufentscheidungen treffen, die über den Preis und die Nutzungsdauer hinausreichen.

Bildnachweise: Bild 1: Adobe Stock: Riko Best

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