Neue gesetzliche Rahmenbedingungen
Bereits im Jahr 2017 wurden gleich zwei Verordnungen novelliert, die auf die Verwertung von kommunalen Klärschlämmen Einfluss nehmen. Dabei handelt es sich um die Düngeverordnung (DüV) und die Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen bereits heute für erheblichen Druck am Markt.
Thermische Verwertung nimmt immer mehr zu
Aus den gesetzlichen Änderungen resultiert bereits heute ein enormer Marktdruck, vorrangig durch die gestiegene Nachfrage der thermischen Verwertung. Verstärkt wird der Trend durch die stark verringerte Ausbringungsmenge auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als Folge der Novelle der Düngeverordnung. Gesellschaftspolitische Diskussionen zu Themen wie Nitratgehalte in Grund- und Trinkwasser, zu Arzneimittelrückständen, multiresistenten Erregern und Mikroplastik tun ihr Übriges. Experten fragen sich, wie lange die überproportional steigende Menge an thermisch zu verwertenden kommunalen Klärschlämmen noch vom Markt getragen werden kann. Sie sind sich sicher, dass es spätestens in zehn Jahren in Deutschland keine ausreichenden Kapazitäten für die thermische Verwertung mehr geben wird.
Den Notstand vermeiden – die Zukunft im Blick behalten
Aufgrund der limitierten Kapazitäten ist die vorrangige Aufgabe, einen Entsorgungsnotstand zu vermeiden und thermische Verwertungsanlagen zu errichten. Zwar sind bereits einige Neubauprojekte in der Planung, diese beinhalten allerdings lediglich die thermische Verwertung und berücksichtigen derzeit kein Phosphorrecycling. Eine Nachrüstung der Anlagen zum Phosphorrecycling ist laut Experten technisch und wirtschaftlich höchst problematisch und erscheint vor dem Hintergrund der beschlossenen Gesetzeslage daher als wenig zielführend. Da der Gesetzgeber die Rückgewinnung von Phosphor jedoch ab 2029 zwingend vorschreibt, gibt es aus Sicht von Branchenexperten keine sinnvolle Alternative zum Neubau von thermischen Verwertungsanlagen, bei denen die Phosphorrückgewinnung aus der Verbrennungsasche von vornherein integraler Bestandteil des Anlagenkonzepts ist.
REMONDIS Aqua sieht die Zukunft der Klärschlammverwertung in einer integralen Anlagenkonfiguration. Diese beinhaltet das TetraPhos-Verfahren als zentralen Verfahrensbestandteil.
Eine Vorbildfunktion in Sachen Phosphorrecycling und Umweltschutz bietet das REMONDIS TetraPhos-Verfahren, das die Gesetzesvorgaben bereits schon heute innovativ umsetzen kann. Die weltweit erste großtechnische Anlage zum Phosphorrecycling entsteht derzeit auf dem Klärwerk in Hamburg und ist eine Partnerschaft zwischen HAMBURG WASSER und REMONDIS. Das Projekt, für dessen Realisierung die beiden Partner die Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH gründeten, hat internationalen Vorzeigecharakter.
Was sich im Einzelnen ändert
Klärschlamm betreffende Novellierungen der DüV
- Mengenbegrenzung der Nährstoffeinträge auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, wodurch die bodenbezogene Klärschlammverwertung stark eingeschränkt wird
Klärschlamm betreffende Novellierungen der AbfKlärV
- Generelles Ausbringungsverbot für Klärschlamm in Wasserschutzgebiete der Zone III
- 2029 – 2032: Pflicht zur thermischen Verwertung der Schlämme aus Kläranlagen mit der Ausbaugröße > 100.000 / 50.000 Einwohnerwerten (EW)
- Ab 2029: Allgemeine Pflicht zum Phosphorrecycling aus Klärschlamm
- Klärschlämme mit einem Phosphorgehalt von ≥ 20 g P pro kg Trockensubstanz (TS) sind einem Phosphorrecyclingverfahren zu unterziehen. Für eine thermische Verwertung in der Mitverbrennung gilt es, den Gehalt vor der Verwertung auf einen Wert von < 20 g P pro kg TS beziehungsweise um mindestens 50 % zu senken. Findet die Rückgewinnung nach einer Monoverbrennung aus der Verbrennungsasche statt, ist eine Rückgewinnungsquote von mindestens 80 % einzuhalten.
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